Unsere Aufgabe

Was tut die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte?


Die Arbeit der KVPM basiert auf der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948), der „Europäischen Konvention über Menschenrechte und Grundfreiheiten" (verabschiedet am 4. November 1950 in Rom von den Außenministern der europäischen Mitgliedsstaaten), dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sowie auf der „Menschenrechtserklärung für geistig Kranke", wie sie im Januar 1970 von der International Commission on Human Rights" ausgearbeitet wurde.
Die KVPM setzt sich für die Menschenrechte in der Psychiatrie ein. Die Rechte von Psychiatriepatienten werden vielfach mittels Zwangsbehandlungen mit Psychopharmaka, Elektroschocks, Fesselungen ans Bett und anderen entwürdigenden Praktiken verletzt. Eine ordnungsgemäße Behandlung unter Beachtung des medizinischen Grundsatzes: „Das oberste Gebot ist es, den Patienten nicht zu schädigen", ist vielfach nicht gewährleistet. Allein 1997 gab es mehr als 600.000 Einweisungen in deutsche Psychiatrien. Viele Tausende werden gegen ihren Willen hinter verschlossenen Türen festgehalten.

Es ist unsere satzungsgemäße Aufgabe: „die Menschenrechte... gegen Missbräuche durch die Psychiatrie und verwandter Gebiete zu sichern, solche Missstände zu untersuchen und bekannt zu machen und Abstellung zu verlangen, bzw. die rechtliche Verfolgung solcher Mißbräuche ggf. zu bewirken."

Sowie:

„Aufklärung von Gesetzgebern, Behörden und der Öffentlichkeit über Fälle von Ineffektivität und schädlichen Auswirkungen psychiatrischer und psychologischer Methoden. Angestrebt wird der verbesserte Schutz von betroffenen Patienten und der Allgemeinheit durch Aufklärung und Reform."

Die erste „Citizens Commission on Human Rights" - CCHR (Bürgerkommission für Menschenrechte) wurde 1969 in Los Angeles von Dr. Thomas Szasz (Professor der Psychiatrie emeritus) und einem Geistlichen der Scientology Kirche, Kenneth I. Whitman, gegründet. Nach ihrem Vorbild entstand 1972 die erste „Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte" e.V.. Sie wurde in München von Mitgliedern der Scientology Kirche und interessierten Bürgern, von denen einige selbst durch Auswirkungen psychiatrischer Behandlung direkt oder indirekt betroffen waren, ins Leben gerufen.

Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. (KVPM) ist ein eigenständiger, eingetragener Verein, der sich durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Jeder, der sich für Menschenrechte in der Psychiatrie engagieren möchte, kann Mitglied werden. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaftsschicht, einer politischen Parte oder einer Religionsgemeinschaft spielt dabei keine Rolle. Die Kommission wird durch einen Beirat, bestehend aus Vertretern aus den Bereichen Medizin, Recht, Wissenschaft, Kunst und Menschenrechtskämpfern unterstützt, um die Menschenrechte in der Psychiatrie wiederherzustellen.

Dr. Thomas Szasz ist weltweit bekannt als einer der kritischsten Beobachter seines eigenen Berufsstandes. Er ist Autor zahlreicher psychiatriekritischer Bücher und machte u.a. folgende Feststellung: „Die Psychiatrie ist wahrscheinlich diejenige Kraft, die in den letzten fünfzig Jahren die größte Zerstörung in der Gesellschaft angerichtet hat." Auf Empfehlung von Dr. Szasz wird von der KVPM ein sogenanntes „Psychiatrisches Testament" zum Schutz vor psychiatrischer Willkür verbreitet. Dieses Schutzdokument verbietet Psychiatern, daß an dem Unterzeichner Fesselungen durchgeführt,

Psychopharmaka verabreicht oder Elektroschocks gegeben werden. Exemplare dieses Schutzbriefes können bei der KVPM angefordert werden.

Mittlerweile existieren elf Kommissionen in Deutschland, in denen sich ehrenamtlich Helfer für Psychiatrieopfer einsetzen, die Bundesleitung hat seinen Sitz in München. Weltweit gibt es mehr als 120 Schwestervereine in 28 Ländern, darunter Norwegen, Spanien, England, Holland, Frankreich, Rußland, Schweiz, Neuseeland, Australien, Japan und in den USA.

Die amerikanische Schwestervereinigung CCHR wurde im Jahre 1986 in einem Bericht der Kommission für Menschenrechte der Vereinten Nationen über die "Prinzipien, Richtlinien und Garantien für den Schutz der Patienten, die wegen Geisteskrankheit oder einer geistigen Störung verwahrt werden" als eine Organisation bestätigt, die "für viele große Reformen verantwortlich ist". CCHR wurde ferner dafür bestätigt, daß sie weltweit mehr als 30 (heute sind es mehr als 90) Gesetzesentwürfe verhindert hat, die andernfalls die Rechte von Patienten eingeschränkt hätten.

Bereits im Jahr 1986 wurde es CCHR in einem Bericht der Vereinten Nationen als Verdienst angerechnet, für die Einreichung und Genehmigung von mindestens 30 Gesetzesvorlagen (heute sind es mehr als 90) zur Verbesserung der Rechte von Menschen verantwortlich gewesen zu sein, die sich einer möglichen psychiatrischen Behandlung ausgesetzt sehen.

Mitglieder der deutschen KVPM arbeiteten mehr als 5 Jahre kontinuierlich daran, Politiker, Verbände und Medien auf eine Lücke im Strafgesetzbuch aufmerksam zu machen, da Patienten in einem Therapieverhältnis bis vor kurzem rechtlich kein ausreichender Schutz vor sexuellen Übergriffen durch Psychiater, Psychologen und Psychotherapeuten geboten wurde. Im März 1993 begann die KVPM das erste mal ihren Gesetzesvorschlag zu veröffentlichen und engagierte sich seit dem wöchentlich für diese Thematik. Im Januar 1998 wurde ein entsprechender Zusatzparagraph (Paragraph 174c) in das Strafgesetzbuch aufgenommen.

Einer der weltweit größten Erfolge konnte zum Beispiel von der südafrikanischen Kommission verbucht werden. Psychiater in Südafrika haben 1976 die Apartheid-Regierung und insbesondere den Innenminister gebeten, Mitarbeiter der afrikanischen CCHR zum Schweigen zu bringen, als diese die Versklavung von 10.000 Schwarzen in psychiatrischen Anstalten, „Konzentrationslager" genannt, aufdeckten. CCHR hat wegen der enorm hohen Sterberate in den Anstalten Beschwerden bei den Vereinten Nationen eingereicht. In der Folge wurden die Anstalten 1977 von der World Health Organisation (WHO) untersucht. Die WHO befand in ihrem Bericht von 1983 : „Obwohl von der Psychiatrie erwartet wird, dass sie eine medizinische Disziplin ist, die sich mit dem Menschen als Ganzem beschäftigt, kommt die Menschenverachtung, die sich im Rassismus ausdrückt, in keinem medizinischen Bereich so klar zum Ausdruck, wie in der Psychiatrie." Bezüglich der Psychiater, die Patienten als unbezahlte Arbeitskräfte in Unternehmen einsetzen, stellt die WHO fest: „Für diese Situation gibt es weder in der Geschichte noch in der Gegenwart der psychiatrischen Betreuung Parallelen; sie hat aber sicherlich eine Parallele zum Besitz von und Handel mit Sklaven."

Über mehrere Jahre hinweg haben sich Mitarbeiter der KVPM mit der Geschichte der Psychiatrie auseinandergesetzt und dabei festgestellt, in welch trauriger und zugleich gefährlicher Tradition insbesondere die deutsche Psychiatrie lebt. Die Ergebnisse dieser Recherchen wurden 1994 in dem Buch „Die Männer hinter Hitler" veröffentlicht. Darin werden die Karrieren verschiedener Psychiater dargestellt, die an der Vorbereitung oder Durchführung der Morde im Nationalsozialismus beteiligt waren, aber niemals zur Rechenschaft gezogen wurden. Im Unterschied zu existierenden Geschichtsbüchern dokumentiert dieses Buch, von welchen Psychiatern die menschenverachtende Idee der „Rassenhygiene" erfunden und verbreitet wurde und wie die Väter dieser Zerstörungsideologie der Justiz entkamen und sogar wieder hohe Führungspositionen einnahmen.



Die KVPM deckte auf, welchen Psychiatern, die als Wegbereiter des Völkermordes agierten, durch die Bezeichnung von Straßennamen heute noch in deutschen Städten Denkmäler gesetzt sind und dass die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie sich immer noch weigert Nazipsychiater von ihrer Ehrenmitgliederliste zu streichen.



Nach einer Forderung der KVPM wurde in einer Hamburger Psychiatrie eine Fotogalerie von Vordenkern dieser Zerstörungsideologie entfernt, ein Hamburger Bezirksamt ließ aufgrund der Initiative der KVPM ein Zusatzschild an einem Straßenschild anbringen, um damit deutlich zu machen, dass mit dem Straßennamen fortan jemand anders als der berüchtigte Psychiatriepapst Emil Kraepelin gewürdigt werden soll. Gegen die zuständigen Behörden in Erlangen und München, die sich heute noch weigern (!) Änderungen an den Straßennamen vorzunehmen, organisierte die KVPM Protestaktionen.



In den siebziger Jahren wurden auf Initiative der KVPM hunderte Artikel über die zerstörerische Wirkung der Elektroschockbehandlung veröffentlicht. Letzte Woche haben wir unsere neueste Publikation über Elektroschock an 10.000 Personen im Bundesgebiet, darunter Bundestagsabgeordnete, Gesundheitsbehörden, Ärzte, Heilpraktiker, Pressevertreter, Staatsanwaltschaften, Gesundheits- verbände u.a. versandt.





Die KVPM wies außerdem in einer großangelegten Kampagne darauf hin, welch gefährliche und hochgiftige Nervendrogen sich hinter als harmlos deklarierten Kinderpsychopharmaka verbergen. In der Bundesrepublik stieg die Zahl der Kinder- und Jugendpsychiater von 1970 bis 1990 um 4300%. Das Resultat sind 200.000 Kinder, die 1993 bereits Psychodrogen verabreicht bekamen. Normale, kindliche Aktivitäten und Verhaltensweisen wurden von Psychiatern als Geisteskrankheit deklariert und mehr und mehr Eltern werden davon überzeugt, daß sie ihr Kind aufgrund sogenannter „Verhaltensauffälligkeiten" besser einer Behandlung unterziehen sollten.



An den gebrochenen Psychiatrieopfern, die uns kontinuierlich um Hilfe bitten, wird die nicht hinreichend kontrollierte Macht von Psychiatern deutlich, denen Patienten in Deutschland meist hilflos und oft willkürlich ausgeliefert sind. Die Aufklärung zu diesem Thema läßt sehr zu wünschen übrig, obwohl in der Bevölkerung ein riesiger Bedarf existiert.

Die KVPM unterhält seit 1976 ein umfangreiches Archiv über „Psychiatrieverstöße", aus dem wir Ihnen bei Bedarf noch weitere umfangreiche Informationen liefern können.



Kritiche Stimmen von Experten:

„Die Psychiater, die jemanden gegen seinen Willen unter die Wirkung von Drogen und Elektroschocks setzen dürfen, üben eine Macht über sehr viele Menschen aus. Wie rechtfertigt sich diese Macht? Wer untersucht laufend den Geisteszustand der Psychiater, ihre Motivierungen, ihre Interessen, die oft nicht mit Hilfe, mit medizinischer Pflicht identisch sind?" Dr. Thomas Szasz, Psychiater emeritus

„Neuroleptika zerstören bei einem Menschen alles, was liebenswert, lebendig und kreativ ist. Viele Gesichtspunkte bestätigen, was Patienten schon seit 35 Jahren beklagen: daß Neuroleptika sie zu Zombies machen, zu lebendigen Toten."
Dr. Lars Martensson, schwedischer Neuroleptikaforscher

„Psychopharmaka wirken im Gehirn so undifferenziert wie eine Kanonenkugel, die zum Töten von Spatzen abgeschossen wird."
Carsten Alasen-Hinrichs, Toxikologe

„Wenn man überhaupt Arzneimittelskandale miteinander vergleichen kann, läßt sich bereits jetzt feststellen, daß das Ausmaß der durch Neuroleptika angerichteten Schäden noch verherrender ist, als seinerzeit die schlimmen Folgen von Contergan."
Josef Zehentbauer, Arzt.

„Mir ist völlig klar, spätestens in 20 Jahren wird man mir und meinesgleichen dieselben Vorwüfe machen, die wir anderen gegenüber gemacht haben, als sie meinetwegen mit Elektroschocks gearbeitet haben...Der medizinische Grundsatz `primus nil nucere' - sinngemäß "oberstes Gebot ist es, einen Patienten nicht zu schädigen" - dieser Grundsatz wird bei einer Neuroleptikabehandlung grob mißachtet."
Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner ehemaliger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie.

Im Verlauf der Arbeit der CCHR wurde weltweit eine breite Öffentlichkeit über die zerstörerischen Folgen psychiatrischer Methoden aufgeklärt, und es wurden wichtige Schritte unternommen, solche Praktiken zu verbieten.



Weitere Informationen:

Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V
Amalienstr.49a
80799 München
089-273 03 54

www.kvpm.de
www.cchr.org
www.psychcrime.org
www.psychassault.com
e-mail: info@einsatzfuerkinder.de 



WARNUNG: Setzen Sie niemals Psychopharmaka ab, ohne den Rat eines kompetenten nicht-psychiatrischen Arztes einzuholen.